Pfadihaus Ormalingen

Preise + Mietkonditionen

Allgemeine Vermietungen

Pauschale Grundtaxe pro Vermietung
für Putzmaterial, Strom, Warmwasser etc.
CHF 170.–
Pro Person und Nacht CHF 17.–

Vermietungen am Wochenende

Pauschle Wochenendvermietung
Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntag, 22:00 Uhr
CHF 750.–
Tagesvermietung Wochenende
Samstag oder Sontag, 08:00-22:00
CHF 350.–

Nebenkosten

Heizung
fix in den Monaten Oktober - März,
gilt nicht für Wochenendvermietung
CHF 26.–
pro Tag
Kehrrichtgebürenmarken CHF 3.–
pro Stück
Cheminéeholz CHF 15.–
pro Kiste
Defektes Geschirr CHF 3.–
pro Stück
Nachreinigung CHF 75.–
pro Stunde

Vergünstigung Pfadi

Pfadigruppen, welche Mitglied der Pfadibewegung Schweiz sind, erhalten auf den Betrag der Endrechnung einen Rabatt von 10 %. Bitte dies vor Abschluss des Mietvertrages mitteilen. Gleiches gilt für Cevi-Gruppen (als Mitglieder von Cevi Schweiz) sowie Jubla-Gruppen (als Mitglieder von Jubla Schweiz).

Gasttaxen Basel-Landschaft

Die Stiftung muss als steuerbefreite Organisation keine Zuschläge für Gasttaxen BL berechnen. Es besteht deshalb aber auch kein Anspruch auf den Mobility-Pass und weitere Vergünstigungen.

Hausordnung / Allgemeine Mietbedinungen

Mietobjekt

Die Stiftung Pfadfinderinnen-Haus Ormalingen überlässt das Mietobjekt dem jeweiligen Mieter zur Benützung während der im Vertrag vereinbarten Dauer.

Bauten

Zusätzliche Bauten im Freien (Festzelte, Lagerbauten usw.) dürfen nur nach Rücksprache mit der Heimverwaltung erstellt werden.

Zelte

Schlafzelte (bspw. Spatz) dürfen ausschliesslich auf dem Lagerfeuerplatz aufgestellt werden.

Schäden

Schäden im oder am Heim, an Geschirr oder an Einrichtungen gehen zu Lasten des Mieters. Das Gleiche gilt auch für Schäden im Wald und an der Landschaft.

Nachtruhe

Bei allen Anlässen, die im und rund um das Heim durchgeführt werden, ist jegliche Art von unnötigem Lärm zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr (Winter) resp. 23:00 Uhr (Sommer) gilt ausserhalb des Hauses grundsätzliche Nachtruhe. Elektronische Verstärkeranlagen sind auch tagsüber nicht erlaubt. Musikgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen, auch ausserhalb des Hauses.

Es gelten die Vorgaben gemäss dem Polizei-Reglement Ormalingen:

§ 4 Nachtruhe
  1. Als Nachtruhe gilt zur Winterzeit die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr, zur Sommerzeit die Zeit zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr.
  2. Während dieser Zeit sind Betätigungen und private Veranstaltungen, welche Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. Werden bei bewilligten Veranstaltungen die Vorschriften und Anordnungen der Bewilligungsbehörde nicht eingehalten, so ist der Gemeinderat befugt die Bewilligung rückgängig zu machen oder die Veranstaltung zu unterbrechen.

Parkierung

Es können maximal 3 Fahrzeuge abgestellt werden. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen bei der Kirche.

Der Weg oberhalb des Pfadihauses ist grundsätzlich immer freizuhalten.

Schlafräume

Es dürfen keine Getränke und Esswaren in die Schlafräume mitgenommen werden. Wolldecken und Matratzen dürfen nicht ausserhalb der Schlafräume benutzt werden.

Der Mieter bringt Bettbezüge (Fixleintücher) sowie Kopfkissenbezüge selber mit

Feuerleitern

Die Strickleitern sind für Notfälle angebracht und bleiben entsprechend im Normalbetrieb eingerollt. Sie dürfen nicht für Spiel- und Übungszwecke verwendet werden.

Cheminée

Trockenes Cheimnéeholz wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt und nach Verbrauch verrechnet (CHF 15.- pro Kiste Holz). Die Asche ist im ausgewiesenen Aschekübel beim Schopf zu deponieren.

Auf dem Cheminéesockel darf kein Holz gespalten werden.

Küche

Es wird ein sachgemässer Umgang mit der gesamten Einrichtung erwartet. Sämtliches Geschirr ist sauber, abgetrocknet und gemäss der Beschriftung einzuräumen.

Küchentücher sind selber mitzubringen.

Heizung

Der Thermostat für die Inbetriebnahme der Warmluftheizung mit Ölfeuerung befindet sich hinter der Türe zum Aufenhaltsraum. Bitte sparsam heizen, die Umwelt dankt!

Grillstelle

Der Gartengrill beim Sitzplatz ist nicht für Lagerfeuer zu benützen.

Die Asche ist im ausgewiesenen Aschekübel beim Schopf zu deponieren.

Holzspalten und -hacken ist nur auf dem Spaltsockel gestattet.

Nicht gebrauchtes Holz kann beim Depot am Lagerfeuerplatz versorgt werden.

Lagerfeuerplatz

Der Lagerfeuerplatz befindet sich oberhalb des Zufahrtweges. Es sind keine anderen Feuerstellen ausserhalb dieses Platzes erlaubt! Übriges Holz beim Depot ordentlich deponieren.

Sportplatz

Die Ballfangumzäunung darf nicht für Kletterübungen benützt werden. Spielplatz bitte nur mit Turnschuhen benützen. Bei schlechten Boden- und Witterungsverhältnissen bleibt der Platz nach Anordnung der Hauswartung gesperrt, um Landschäden zu vermeiden.

Kehricht

Kehrrichtsäcke sind gebührenpflichtig. Kehrichtsäcke mit aufgeklebter Gebührenmarke sind im Container oberhalb der Kirche zu deponieren. Nichtbeachtung wird von der Gemeinde geahndet. Kehrichtmarken liegen in der Küche bereit und werden verrechnet. Kaugummis gehören nach dem Genuss auf jeden Fall in den Kehrichteimer und nicht auf den Boden.

Mietzweck

Ein allfälliger ideologischer, politischer oder religiöser Hintergrund des Anlasses muss der Vermieterin vor Abschluss des Vertrages bekanntgegeben werden. Die Identität der mietenden Personen und der Hintergrund der im Pfadiheim geplanten Veranstaltung sind wesentliche Grundlagen dieses Vertrags. Die Vermieterin behält sich daher vor, bei falschen oder verschwiegenen Angaben den Vertrag sofort und entschädigungslos aufzulösen (vor Mietantritt oder während der Miete).